Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,61603
LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14 (https://dejure.org/2016,61603)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.11.2016 - L 3 AL 124/14 (https://dejure.org/2016,61603)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. November 2016 - L 3 AL 124/14 (https://dejure.org/2016,61603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,61603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines den Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers konkretisierenden Verwaltungsaktes in einem Aktivierungsgutschein und Vermittlungsgutschein; Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers bei Beschäftigungsaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers auf Vermittlungsvergütung bei Arbeitsaufnahme des Arbeitssuchenden; Recht der Arbeitsförderung; Vermittlungsvergütung des privaten Arbeitsvermittlers; Beschäftigungsaufnahme im Geltungszeitraum des Aktivierungs- und ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    Der Klägerbevollmächtigte hat zunächst die Urteile des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 (Az. B 7/7a AL 8/07 R) und vom 23. Februar 2011 (Az. B 11 AL 11/10 R) zitiert, bevor er sich für seine Rechtsauffassung, dass allein der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages maßgebend sei, auf das Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 19. Februar 2007 (Az. L 1 AL 5/07) gestützt hat.

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hatte nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts regelmäßig folgende Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a. a. O., m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. März 2014, a. a. O., m. w. N.): 1. Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines, 2. wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer, 3. Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden und 4. eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses für die Auszahlung der ersten Rate.

    Dort hat es ausgeführt, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21).

    Das Bundessozialgericht hat es in dieser Entscheidung im Einzelfall als nicht ausgeschlossen erachtet, entsprechend den Angaben im Vermittlungsgutschein auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder einer Einstellungszusage abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21).

    Die erwähnten "Angaben" beziehen sich auf einen Hinweis im dortigen Vermittlungsgutschein, nach dem die Vermittlung innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen müsse; maßgebend sei der Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen werde, bei vorheriger mündlicher Einigung oder im Falle einer Einstellungszusage jedoch der Tag der Einigung oder Zusage (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a. a. O., Rdnr. 3).

    Jedoch wurde dadurch für die Klägerin im Gegensatz zu dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011entschiedenen Fall gerade keine Vertrauensposition geschaffen (vgl. zum Verlassen dürfen des privaten Arbeitsvermittlers auf den im Gutschein selbst vorgesehenen Geltungszeitraum: BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; BSG, Beschluss vom 18. September 2014 - B 11 AL 54/14 B - juris Rdnr. 11), die bei ihr die Annahme hätte rechtfertigen können, die Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sei für den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme unerheblich.

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    Der Klägerbevollmächtigte hat zunächst die Urteile des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 (Az. B 7/7a AL 8/07 R) und vom 23. Februar 2011 (Az. B 11 AL 11/10 R) zitiert, bevor er sich für seine Rechtsauffassung, dass allein der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages maßgebend sei, auf das Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 19. Februar 2007 (Az. L 1 AL 5/07) gestützt hat.

    Zur Auslegung des Rechtsbegriffs der Vermittlung in § 421g SGB III a. F. und der Konkretisierung der Vermittlungstätigkeit war nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes im Ansatz vom gleichen Vermittlungsbegriff wie im Rahmen des § 652 BGB auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 12, m. w. N.).

    Danach war erforderlich, dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch dem Arbeitgeber trat und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart gefördert hatte (Kausalität), dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008, a. a. O., m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 1/14 R - NZS 2015, 270 ff. = juris Rdnr. 13, m. w. N.).

    Hierbei gelte der leistungsrechtliche Begriff des Beschäftigungsverhältnisses, sodass es entscheidend auf die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb ankomme (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 17).

    Jedoch wurde dadurch für die Klägerin im Gegensatz zu dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011entschiedenen Fall gerade keine Vertrauensposition geschaffen (vgl. zum Verlassen dürfen des privaten Arbeitsvermittlers auf den im Gutschein selbst vorgesehenen Geltungszeitraum: BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; BSG, Beschluss vom 18. September 2014 - B 11 AL 54/14 B - juris Rdnr. 11), die bei ihr die Annahme hätte rechtfertigen können, die Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sei für den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme unerheblich.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 1 AL 5/07

    Anspruch auf Zahlung eines Betrages aus einem Vermittlungsgutschein;

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    Der Klägerbevollmächtigte hat zunächst die Urteile des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 (Az. B 7/7a AL 8/07 R) und vom 23. Februar 2011 (Az. B 11 AL 11/10 R) zitiert, bevor er sich für seine Rechtsauffassung, dass allein der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages maßgebend sei, auf das Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 19. Februar 2007 (Az. L 1 AL 5/07) gestützt hat.

    Ihr wird auch ermöglicht zu prüfen, ob auf Grund der Erfahrungen der bislang erfolglosen Vermittlungsbemühungen eine weitere Arbeitsvermittlung - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines privaten Arbeitsvermittlers - die im Einzelfall geeignete Maßnahme ist oder ob anderen in § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III aufgeführten Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung der Vorzug zu geben ist (ähnlich LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2007 - L 1 AL 5/07 - juris Rdnr. 28).

    Soweit sich der Klägerbevollmächtigte für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2007 bezieht, ist es zwar zutreffend, das das Gericht unter Verweis auf eine Kommentarstelle die Auffassung vertreten hat, dass das Entstehen des Vergütungsanspruchs des Vermittlers nicht von der Aufnahme der Tätigkeit des Arbeitsuchenden, sondern vom Abschluss eines Arbeitsvertrages abhänge (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2007 - L 1 AL 5/07 - juris Rdnr. 28).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 846/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Vergütung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    b) Dass ein Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers nur besteht, wenn im Geltungszeitraum des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines auch die Beschäftigungsaufnahme liegt (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2016 - L 32 AS 846/15 - NZS 2016, 633 ff. = juris Rdnr. 73 ff.), ergibt aber aus der Regelungsintention der die Arbeitsvermittlung betreffenden Regelungen im SGB III.

    Eine vergleichbare Sachverhaltslage ist vorliegend aber nicht gegeben (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2016 - L 32 AS 846/15 - NZS 2016, 633 ff. = juris Rdnr. 76).

  • BSG, 18.09.2014 - B 11 AL 54/14 B

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung - Vermittlungsgutschein - kein

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    Diese starre gesetzliche Frist (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - B 11 AL 34/12 B - juris Rdnr. 4; BSG, Beschluss vom 26. November 2012 - B 11 AL 65/12 B - juris Rdnr. 4; vgl. auch BSG, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B - juris Rdnr. 9 ff.; beachte aber auch BSG, Beschluss vom 18. September 2014 - B 11 AL 54/14 B - juris Rdnr. 11) wurde nunmehr in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB III durch die Befugnis der Agentur für Arbeit, eine auf den Einzelfall zugeschnittene Frist festzulegen, ersetzt.

    Jedoch wurde dadurch für die Klägerin im Gegensatz zu dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011entschiedenen Fall gerade keine Vertrauensposition geschaffen (vgl. zum Verlassen dürfen des privaten Arbeitsvermittlers auf den im Gutschein selbst vorgesehenen Geltungszeitraum: BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; BSG, Beschluss vom 18. September 2014 - B 11 AL 54/14 B - juris Rdnr. 11), die bei ihr die Annahme hätte rechtfertigen können, die Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sei für den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme unerheblich.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - L 25 AS 1835/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    Da sich durch die Übernahme der Regelungen über den Vermittlungsgutschein einschließlich der Vermittlungsvergütung von § 421g SGB III a. F. in § 45 SGB III in der Sache nichts geändert hat, gilt nach Auffassung des Senats die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vorhergehenden Rechtslage auch nach der Gesetzesänderung fort (so bereits Sächs. LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris Rdnr. 20; Sächs. LSG, Urteil vom 10. März 2016 - L 3 AL 58/14 - juris Rdnr. 27; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 - juris Rdnr. 34).

    Diese Rechtsauffassung wird allerdings, soweit ersichtlich, inzwischen nicht mehr vertreten (vgl. z. B. für das LSG Berlin-Brandenburg: Urteil vom 12. Juni 2006 - L 25 AS 1835/14 - juris Rdnr. 39).

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der bis zum 31. März 2012 geltenden Vorgängerregelung in § 421g SGB III (im Folgenden: § 421g SGB III a. F.) war der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzte, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergab, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richtete, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert waren (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1 = NJW 2007, 1902 ff. = juris Rdnr. 13 ff., m. w. N.; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R - juris Rdnr. 15, m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R - BSGE 115, 185 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 5 = juris, jeweils Rdnr. 15, m. w. N.).

    Daraus leitete das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung zu § 421g SGB III a. F. ab, dass der privaten Arbeitsvermittlers über einen öffentlich-rechtlichen gesetzlichen Zahlungsanspruch verfügte (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1 = juris Rdnr. 15).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der bis zum 31. März 2012 geltenden Vorgängerregelung in § 421g SGB III (im Folgenden: § 421g SGB III a. F.) war der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzte, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergab, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richtete, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert waren (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1 = NJW 2007, 1902 ff. = juris Rdnr. 13 ff., m. w. N.; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R - juris Rdnr. 15, m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R - BSGE 115, 185 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 5 = juris, jeweils Rdnr. 15, m. w. N.).

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hatte nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts regelmäßig folgende Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a. a. O., m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. März 2014, a. a. O., m. w. N.): 1. Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines, 2. wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer, 3. Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden und 4. eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses für die Auszahlung der ersten Rate.

  • LSG Sachsen, 19.11.2015 - L 3 AL 192/13

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Anfechtungsbefugnis eines Vermittlers;

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    Da sich durch die Übernahme der Regelungen über den Vermittlungsgutschein einschließlich der Vermittlungsvergütung von § 421g SGB III a. F. in § 45 SGB III in der Sache nichts geändert hat, gilt nach Auffassung des Senats die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vorhergehenden Rechtslage auch nach der Gesetzesänderung fort (so bereits Sächs. LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris Rdnr. 20; Sächs. LSG, Urteil vom 10. März 2016 - L 3 AL 58/14 - juris Rdnr. 27; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 - juris Rdnr. 34).

    Die Bundesagentur für Arbeit hat im Zusammenhang mit einem erteilten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gegenüber dem privaten Arbeitsvermittler erst im Verfahren über die Abrechnung des Vergütungsanspruches die Befugnis, einen Verwaltungsakt zu erlassen (zur Verwaltungsaktsqualität einer Ablehnungsentscheidung: Sächs. LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris Rdnr. 20, m. w. N ...).

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14
    Die Klägerin ist kein Beteiligter im Sinne des § 183 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7 AL 56/05 R - BSGE 96, 119 ff. [Rdnr. 21] = SozR 4/4300 § 421g Nr. 1 Rdnr. 21 = juris Rdnr. 21; Sächs. LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 255/10 - juris Rdnr. 28).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 1/14 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 93/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - fehlende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 1974/15

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVSG) - erfolgreiche Vermittlung -

  • BSG, 25.10.2012 - B 11 AL 34/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz - unzureichende Begründung -

  • LSG Sachsen, 26.04.2012 - L 3 AL 255/10

    Anspruch eines Vermittlers auf Auszahlung aus einem Vermittlungsgutschein in der

  • BSG, 26.11.2012 - B 11 AL 65/12 B

    Private Arbeitsvermittlung - Anspruch auf Vermittlungsgutschein -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2006 - L 28 AL 166/03

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

  • SG Hildesheim, 16.03.2009 - S 16 AL 4/09

    Vergütungsanspruch für die gewerbsmäßige Vermittlung von Arbeitslosen mittels

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - L 1 AL 215/05
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein -

  • LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 58/14

    Vergütung aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Anspruch eines

  • LSG Sachsen, 04.05.2016 - L 3 AL 123/14

    Abschluss eines Vermittlungsvertrages; Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein;

  • LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15

    (Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem Aktivierungs- und

    Ergänzend verweist sie für ihre Auffassung, dass ein Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers nur bestehe, wenn die Beschäftigungsaufnahme im Geltungsbereich des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins liege, auf das Urteil des erkennenden Senates vom 3. November 2016 (Az. L 3 AL 124/14).

    (3) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates kommt es für den Vermittlungserfolg grundsätzlich nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages, sondern auf den der Beschäftigungsaufnahme an (vgl. z. B. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 32 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2018 - L 3 AL 183/15 - juris Rdnr. 45 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2018 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 45 ff.).

    Soweit sich der Klägerbevollmächtigte für seine Rechtsauffassung auch im vorliegenden Verfahren auf das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2007 (Az. L 1 AL 5/07, juris Rdnr. 28) bezieht, nach dessen Auffassung das Entstehen des Vergütungsanspruchs des Vermittlers nicht von der Aufnahme der Tätigkeit des Arbeitsuchenden, sondern vom Abschluss eines Arbeitsvertrages abhänge, hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 3. November 2016 angemerkt, dass sich das Landessozialgericht auf Grund des Zeitpunktes seiner Entscheidung nicht mit der späteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, insbesondere der in den zitierten Urteilen vom 6. Mai 2008 und 23. Februar 2011, auseinandersetzen konnte (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 42).

    Es setzte sich aber mit der Frage, wie die Entscheidung des Landessozialgerichtes vor dem Hintergrund des inzwischen ergangenen Urteils des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 zu bewerten ist, nicht auseinander (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016, a. a. O.).

    c) Die Klägerin kann schließlich den geltend gemachten Vergütungsanspruch auch nicht aus dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011 angedeuteten Ausnahmefall herleiten (so bereits vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 45 ff.).

    Eine vergleichbare Sachverhaltslage ist vorliegend aber nicht gegeben (vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016, a. a. O., Rdnr. 47; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2016 - L 32 AS 846/15 - NZS 2016, 633 ff. = juris Rdnr. 76).

  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 24/16

    Arbeitsförderung; Vermittlungsvergütung eines privaten Arbeitsvermittlers;

    Da sich durch die Übernahme der Regelungen über den Vermittlungsgutschein einschließlich der Vermittlungsvergütung von § 421g SGB III a. F. in § 45 SGB III in der Sache nichts geändert hat, gilt nach der Senatsrechtsprechung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vorhergehenden Rechtslage auch nach der Gesetzesänderung fort (so bereits Sächs. LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris Rdnr. 20; Sächs. LSG, Urteil vom 10. März 2016 - L 3 AL 58/14 - juris Rdnr. 27; Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 22; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 - juris Rdnr. 34).

    c) Dies kann im vorliegenden Rechtsstreit jedoch dahingestellt bleiben (ebenso bereits Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 47 ff.), weil die Rechtmäßigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom 27. Februar 2013 nicht im Abrechnungsverfahren zwischen dem privaten Arbeitsvermittler und der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden kann.

    Dies wäre eine unzulässige Umgehung des gesetzlich vorgegebenen beschränkten Prüfungsumfanges im Abrechnungsverfahren (ebenso Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 53).

    Es kommt deshalb vorliegend nicht auf die weiteren Textpassagen im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom 12. April 2012 an, insbesondere nicht auf die zur Maßgeblichkeit der Gültigkeitsdauer auf Seite 1 des Gutscheines und zur Vermittlungsvergütung auf Seite 2 des Gutscheines (vgl. zur fehlenden Relevanz dieser Textpassagen im Verhältnis zwischen privatem Arbeitsvermittler und Bundesagentur für Arbeit: Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 28 ff.).

  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 183/15

    Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung

    Da sich durch die Übernahme der Regelungen über den Vermittlungsgutschein einschließlich der Vermittlungsvergütung von § 421g SGB III a. F. in § 45 SGB III in der Sache nichts geändert hat, gilt nach der Senatsrechtsprechung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vorhergehenden Rechtslage auch nach der Gesetzesänderung fort (so bereits Sächs. LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris Rdnr. 20; Sächs. LSG, Urteil vom 10. März 2016 - L 3 AL 58/14 - juris Rdnr. 27; Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 22; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 - juris Rdnr. 34).

    Denn Regelungen, die den Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers betreffen, sind in § 45 SGB III nicht, auch nicht mittelbar, an den Arbeitsuchenden adressiert (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 29; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017, a. a. O., juris Rdnr. 69).

    Denn nach den Regelungen in den drei Absätzen des § 32 SGB X kann nur einem Verwaltungsakt eine Nebenbestimmung beigefügt werden (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016, a. a. O., Rdnr. 30).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 3. November 2016 weiter ausgeführt, dass selbst für den Fall, dass - entgegen den vorstehenden Ausführungen - in den zitierten Passagen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines ein an einen privaten Arbeitsvermittler gerichteter Verwaltungsakt zu sehen sein sollte, er gegenüber der Klägerin nicht wirksam wäre (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016, a. a. O., Rdnr. 31).

  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 35/16
    Da sich durch die Übernahme der Regelungen über den Vermittlungsgutschein einschließlich der Vermittlungsvergütung von § 421g SGB III a. F. in § 45 SGB III in der Sache nichts geändert hat, gilt nach der Senatsrechtsprechung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vorhergehenden Rechtslage auch nach der Gesetzesänderung fort (so bereits Sächs. LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris Rdnr. 20; Sächs. LSG, Urteil vom 10. März 2016 - L 3 AL 58/14 - juris Rdnr. 27; Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 22; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 - juris Rdnr. 34).

    Anspruchsgrundlage war zunächst § 421g Abs. 1 Satz 2 SGB III a. F., später § 421g Abs. 1 Satz 4 SGB III a. F ... Nunmehr ist die Anspruchsgrundlage in § 45 Abs. 6 Satz 3 SGB III, gegebenenfalls in Verbindung mit § 83 Abs. 2 SGB III, enthalten (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 29).

  • LSG Sachsen, 29.11.2018 - L 3 AS 170/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates kommt es für den Vermittlungserfolg grundsätzlich nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages, sondern auf den der Beschäftigungsaufnahme an (vgl. z. B. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 32 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2018 - L 3 AL 183/15 - juris Rdnr. 45 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2018 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 45 ff.).

    Soweit sich der Klägerbevollmächtigte im Klageverfahren für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2007 (Az. L 1 AL 5/07, juris Rdnr. 28) bezogen hat, nach dessen Auffassung das Entstehen des Vergütungsanspruchs des Vermittlers nicht von der Aufnahme der Tätigkeit des Arbeitsuchenden, sondern vom Abschluss eines Arbeitsvertrages abhänge, hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 3. November 2016 angemerkt, dass sich das Landessozialgericht auf Grund des Zeitpunktes seiner Entscheidung nicht mit der späteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, insbesondere der in den zitierten Urteilen vom 6. Mai 2008 und 23. Februar 2011, auseinandersetzen konnte (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 42).

  • BSG, 03.05.2018 - 3.05.2018

    Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung einer Vergütung aus einem AVGS

    Sächsisches LSG 03.11.2016 - L 3 AL 124/14.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2018 - L 8 R 507/17
    Bekanntgabe umfasst zwar den Zugang des Bescheids beim Adressaten (Pattar in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 37 SGB X, RdNr. 22), weshalb die Regelungen des BGB entsprechend anzuwenden sein sollen (vgl. Pattar a.a.O.), jedoch ist die zufällige Kenntniserlangung aber nicht ausreichend, weil eine Bekanntgabe im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB X immer auch einen Bekanntgabewillen erfordert (vgl. hierzu BSG 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R - SozR 4-4200 § 38 Nr. 3 = juris RdNr. 22; Sächsisches LSG 03.11.2016 - L 3 AL 124/14 - juris RdNr. 31; Littmann in Hauck/Noftz, SGB X, § 39 RdNr.24; Pattar in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 37 SGB X, RdNr. 25 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht